Vor 20 Jahren führte Niedersachsen als erstes Bundesland das begleitete Fahren mit 17 Jahren ein. Vier Jahre später folgte es bundesweit. Die Bilanz ist durchweg positiv, denn die Unfallzahlen sanken. Die uniVersa fördert und belohnt dies in der Kfz-Versicherung.
Durch das begleitete Fahren mit 17 Jahren sammeln Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit wertvolle Fahrpraxis. Nach erfolgreicher Theorie- und Praxisprüfung in der Fahrschule können sie ihre erworbenen Fahrkenntnisse im Alltag in Begleitung von meist den Eltern unter Beweis stellen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen kommen die jungen Fahrer im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens auf 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße im Vergleich zu gleichaltrigen Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb. Bei der uniVersa Versicherung kann das begleitete Fahren mit 17 Jahren beitragsfrei mitversichert werden. „Das gilt für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung“, erklärt Abteilungsleiter Daniel Weidenhammer. Auch wenn das volljährige Kind später im Fahrerkreis der Eltern aufgenommen wird oder mit einem eigenen Vertrag startet, zahlt sich die erworbene Fahrpraxis durch das begleitete Fahren aus. „Hier gewähren wir in den ersten zwei Jahren, in denen Fahranfänger bis zum 20. Lebensjahr normalerweise höhere Beiträge bezahlen, einen Beitragsnachlass in der Tarifkalkulation“, sagt Weidenhammer. Zudem verzichtet die uniVersa auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit drohen keine Leistungskürzungen, wenn zum Beispiel eine rote Ampel übersehen oder die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst wurde. „Dies ist nicht nur für Fahranfänger wichtig, sondern für jeden Autofahrer und führt im Schadenfall zu keinen Komplikationen und Ärger mit der Versicherung“, ergänzt der Experte der uniVersa.